Gewerbeausübung durch Minderjährige
Welche Genehmigungen benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines
selbständigen Gewerbes?
Minderjährige benötigen zur legalen Ausübung eines selbständigen Gewerbes:
a) Die Genehmigung der Erziehungsberechtigten ("Eltern")
b) Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage ist §112 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch):
BGB § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
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Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der
Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche
der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu
denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
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Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
Wer diese Genehmigung besitzt, ist dann für die Rechtsgeschäfte seines
Unternehmens "als geschäftsfähig erklärt" und daher auch für die Einhaltung
aller Gesetze und Vorschriften sowie Abgabenpflichten (Gewerbeanmeldung,
Steuern, IHK-Mitgliedschaft) in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Nähere Auskünfte kann ggf. ein Rechtspfleger am zuständigen
Vormundschaftsgericht geben.
Widerrufen kann eine einmal erteilte Genehmigung zur selbständigen
Gewerbeausübung dann übrigens nur noch das Vormundschaftsgericht, nicht jedoch
die Eltern alleine.
Beitrag verfasst von Jürgen Schlottke
für SAVE-FAQ
(Stand: 04/2002)